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 | 1386 - 1800 |  | | |
| Die Judenkonzession Johann Wilhelms |
Artikel 15 der Judenkonzession des Kurfürsten Johann Wilhelm (1658-1716)
von 1691: "Bleibt ihnen [den Juden] erlaubt, (...) wie nicht weniger die
Medizin zu practiziren, wann einer dazu qualifizirt und von unserer
medicinische Facultät zu Heidelberg behörent examinirt." Gleich nach
Regierungsantritt erließ Johann Wilhelmdie Konzession, in der die Rechte der
Juden festgelegt wurden. Dazu gehörte auch die Ausübung des Arztberufs sowie
die Möglichkeit eines Examens an der Universität. Dieser Artikel wurde 1717
von Kurfürst Karl Philipp bestätigt.
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