 | 1386 - 1800 |  | | |
| Kurfürstliche Zulassung zur Promotion |
Zulassung der "Schutzjuden zu Mannheim" Elkan Heymann Bacharach und seines
Neffenzur medizinischen Promotion an der Universität Heidelberg. Karl Philipp,
Kurfürst, Schwetzingen, den 8. Juli 1728.
Seligmann Elkan Heymann Bacharach und sein Neffe Heymann Abraham Bacharach
hattensich im Mai bzw. September 1724 an der Medizinischen Fakultät
immatrikuliertund meldeten sich im Frühjahr 1728 zur Doktorprüfung an. Sie
beriefen sich dabei auf den Artikel 15 der Judenkonzession von 1691 und 1717,
der das medizinische Examen für Juden für zulässig erklärt. Dieser
"ohngewönliche casus" stieß zwar bei der Fakultät auf Bedenken, da die Juden
doch "sonsten aller Ehrenstellen ohnfähig seyen". Der Entscheidung des
Kurfürsten, die Promotion unter gewissen Bedingungen zuzulassen, stimmte die
Fakultät schließlich mehrheitlich zu. Nachdem der Senat sich darüber geeinigt
hatte, wie der Judeneid und das Diplom zu handhaben wären, wurde Seligmann
Elkan am 8. September 1728 "sine solemnitate" im Haus des Professors Nebel
promoviert. Vom Senat wurde über diesen Vorgang eine Akte angelegt, damit man
wisse, wie man zukünftigin ähnlichen Fällen verfahren könne.