 | 1933 - 1945 |  | | |
Die Zeit des Nationalsozialismus
Die Ernennung Adolf Hitlers zum Reichskanzler am 30. Januar 1933 bedeutete das
Ende der ersten deutschen Republik. Der Nationalsozialistischen Deutschen
Arbeiterpartei (NSDAP), die bei den Wahlen im Sommer 1932 zur stärksten
Fraktion im Reichstag geworden war, gelang unter Hitlers Führung, anfänglich
mit Hilfe der Konservativen, innerhalb eines Jahres durch Außerkraftsetzung
der Grundrechte und wesentlicher Elemente der Reichsverfassung die Errichtung
einer Diktatur. Über das Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich,
die verordnete Auflösung der Gewerkschaften und Parteien, die gesetzliche
Verankerung der NSDAP als Staatspartei sowie Hitlers Installation als Führer
und Reichskanzler nach dem Tod des Reichspräsidenten Hindenburg vollendete
sich 1934 der Umbau Deutschlands zum totalitären Staat.
Das Ende der Rechtsstaatlichkeit bedeutete gleichzeitig das Ende der
Gleichberechtigung der deutschen Juden, die juristisch 1869 fixiert worden
war. Der Antisemitismus wurde Staatsdoktrin und bekam so seine vernichtende
Schlagkraft. Bereits die ersten staatlichen Maßnahmen veranlassten Leo Baeck
zu der Erkenntnis, dass die tausendjährige Geschichte des deutschen Judentums
beendet sei.
Die Juden betreffenden Gesetze der Jahre 1933 bis 1941 zielten auf eine
fortschreitende Ausgrenzung aus der bürgerlichen Gesellschaft. Entlassung aus
Ämtern und Annullierung erworbener Rechte, Berufsverbote, Boykotte, Enteignung
des Vermögens, Entzug des Staatsbürgerrechts, äußere Stigmatisierung,
Ghettoisierung und Ausbürgerung entrechteten die Juden bis 1939 und schlossen
sie aus allen Bereichen des politischen, kulturellen und sozialen Lebens
aus. Bei Kriegsbeginn lebte nur noch die Hälfte der ursprünglich 500 000 Juden
in Deutschland. Die planmäßige Vernichtung begann im Herbst 1941.
Das Konzept der schrittweisen Entrechtung verfehlte seine Wirkung nicht. Die
Christen duldeten zunächst die Diskriminierung und schließlich die Deportation
ihrer jüdischen Nachbarn und Mitbürger, zu denen sich seit 1933 eine wachsende
Distanz einstellte. Solidarität, Schutz oder Hilfe erfuhren die Verfolgten nur
in Einzelfällen, denn der Sinn für das Verbrecherische der Entrechtung -
handelte es sich doch bei den Gesetzen um "legale" Maßnahmen - war den meisten
Deutschen verloren gegangen. Außerdem trug der seit langem virulente
bürgerlich-emotionale Antisemitismus zum Gelingen der Ausgrenzung bei.
Für die Universität Heidelberg war 1933 die Epoche des "lebendigen"
Geistes beendet - es begann die Ära des "deutschen" Geistes. Das Profil der
traditionell liberalen, weltoffenen und wissenschaftlich herausragenden
Hochschule änderte sich unter dem rechtsextremen Einfluss - insbesondere der
Studenten - zu einer an die nationalsozialistische Theorie und Praxis
angepasste Universität. Bereits in den letzten Jahren der Weimarer Republik
hatte die Heidelberger Hochschule antisemitischen Angriffen wenig
entgegenzusetzen, als nationalsozialistische Studenten die Entlassung des
jüdischen Statistikprofessors Emil Gumbel bewirkten und die Einweihung des mit
amerikanischen Spendengeldern gebauten neuen Vorlesungsgebäudes als Ausdruck
"jüdischen Mammons" verunglimpften.
Der Radikalität eines großen Teils der Heidelberger Studenten stand die
national-konservative und auch liberale Gesinnung der Professorenschaft
gegenüber. Die Zahl der mit der nationalsozialistischen Bewegung offen
sympathisierenden Hochschullehrer war in Heidelberg gering. Zu Beginn des
Jahres 1933 gehörte kein einziger Ordinarius der NSDAP an; lediglich der
Klassische Philologe und außerordentliche Professor Eugen Fehrle war seit 1931
Parteimitglied. Auch die aus dem aktiven Dienst ausgeschiedenen Professoren
Friedrich Endemann (Jura) und Philipp Lenard (Physik), der bereits 1922 aus
Anlass der Beerdigung Walther Rathenaus einen antisemitisch motivierten
Skandal provoziert hatte, unterstützten die NSDAP.
Die sofort nach der Machtübernahme in Gang gesetzten "Säuberungen" an der
Universität betrafen Lehrkörper und Studentenschaft. Seit April 1933 wurden
zahlreiche Gesetze und Verordnungen erlassen, die auf den allmählichen
Ausschluss der jüdischen (oder auch politisch unerwünschten)
Universitätsmitglieder zielten. Die Zahl der jüdischen Studenten verringerte
sich von 180 im Sommersemester 1933 auf 5 im Jahr 1937. Im folgenden
Wintersemester gab es keinen jüdischen Studenten mehr an der Universität. Die
sogenannten "Mischlinge" waren unter bestimmten Voraussetzungen weiter
zugelassen; im Juli 1944 waren noch 29 von ihnen eingeschrieben.
Die Universität Heidelberg wurde in ihrem Personalbestand schwer getroffen. In
drei Phasen von 1933 bis 1940 wurden insgesamt 59 habilitierte Hochschullehrer
aus "rassischen" oder "politischen" Gründen entlassen, das entspricht 29% des
Lehrkörpers (im Reichsdurchschnitt waren es 14,3%). In der Gruppe der
beamteten Professoren waren sogar knapp 40% von Entlassung betroffen.
Die drohende Entfernung von jüdischen Ärzten aus den Kliniken und Instituten
veranlasste die Medizinische Fakultät am 5. April 1933 zu einer schriftlichen
Stellungnahme gegen die geplante Ausschließung ihrer jüdischen Kollegen. Auch
die Naturwissenschaftlich-Mathematische Fakultät äußerte sich gegen die
Kündigungen und stellte den jüdischen "Rassebegriff" in Frage. Eine
entschiedene Solidarisierung blieb jedoch aus - die Bereitschaft zur
Unterwerfung unter das neue "Recht" überwog.
Zur institutionellen Gleichschaltung wurde bereits 1933 an der Universität das
"Führerprinzip" eingeführt, das die seit Gründung der Universität 1386
geltende Autonomie der Hochschule damit abschaffte. Die jahrzehntelange
Heidelberger Blütezeit der Forschung und Lehre ging mit ihren vertriebenen
Universitätsangehörigen zu Ende. Rechtsstaatlichkeit und Humanität waren dem
nationalsozialistischen Geist geopfert worden.