![]() |
|||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]()
|
Die an der Universität Heidelberg immatrikulierten jüdischen Studenten konnten seit dem Sommersemester 1933 nur unter erheblichen Einschränkungen ihr Studium fortsetzen. Deshalb verließ mehr als die Hälfte der jüdischen Studierenden bereits im Herbst 1933 die Hochschule, so dass sich im Wintersemester 1933/34 nur noch 79 von ihnen in Heidelberg befanden. Als "nicht arische" Hochschüler waren sie aus der 'Deutschen Studentenschaft' ausgeschlossen bzw. wurden nicht in diese aufgenommen. Zeitgleich mit den Maßnahmen gegen jüdische Dozenten trat im April 1933 ein "Gesetz gegen die Überfüllung deutscher Schulen und Hochschulen" in Kraft, das die Zulassung der jüdischen Studenten begrenzte. Für Neuimmatrikulationen wurde eine Höchstquote von 1,5% festgelegt; insgesamt durften nicht mehr als 5% der Studierenden Juden sein. Diese Regelung ermöglichte der Immatrikulationsbehörde die willkürliche Ablehnung jüdischer Bewerber, indem eine bereits erreichte Quote vorgetäuscht wurde. Das Ziel, die jüdischen Studenten auf administrativem Wege vom Studium auszuschließen, wurde durch verschiedene Verordnungen in die Tat umgesetzt. Allmählich verloren die jüdischen Studenten ihre Rechte: die Unterstützung durch das Studentenwerk (1933), Prüfungszulassung (Einschränkungen seit 1934), das Promotionsrecht (1937), den Zutritt zu Archiven (1938) und Bibliotheken (1941). Die noch bestehenden jüdischen Verbindungen waren bereits zum Sommersemester 1933 aufgelöst worden. Berufschancen hatten jüdische Studenten nicht mehr. Lehramt und staatliche Laufbahn waren ihnen verschlossen; für die freien Berufe erhielten sie keine Zulassung mehr. 1937 begann die Universität mit der Aberkennung der Doktortitel. Weit über 100 Doktorgrade wurden in Anwendung des Gesetzes zur Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit überwiegend jüdischen Wissenschaftlern, die emigriert waren, entzogen. Im November 1938 wurde schließlich ein Immatrikulationsverbot für Studierende mit zwei jüdischen Eltern erlassen. Das Jahr 1938 zeigte die Wirkung der Maßnahmen zur Vertreibung der jüdischen Mitglieder der Hochschule: Das Immatrikulationsverbot für jüdische Studenten ergänzte die Gesetze zur Ausschließung der jüdischen Dozenten. Während es im Lehrkörper der Universität keine Juden mehr gab, wurden die von den Nationalsozialisten so genannten jüdischen "Mischlinge" als Studenten unter bestimmten Bedingungen weiterhin zugelassen.
| ||||||||||||||||||||||||